Mietbedingungen

Allgemeines

Die Fahrzeuge aller vier Kategorien:

Kategorie 1: Daihatsu Copen, Triumph TR7

Kategorie 2: Triumph TR4, MG C Roadster, Range Rover

Kategorie 3: Jaguar Mk2, Aston Martin DB7, Jaguar XJ-SC TWR

Kategorie 4: Aston Martin V8 Volante, Jaguar E-Type V12

werden durch die Emil Frey Classics AG (nachstehend als Vermieterin bezeichnet) ausschliesslich an Selbstfahrer vermietet. Diese treten als Mieter auf. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Führerschein der Kategorie B, in dessen Besitz der Mieter seit mindestens fünf Jahren sein muss. Sämtliche Fahrzeuge werden ohne Kilometerbeschränkung vermietet.

Mietantritt/Rückgabe

Früheste Übernahmezeit: 08.00 Uhr oder nach Absprache, Rückgabe bis 18.00 Uhr oder nach Absprache; keine Rückgabe an Sonntagen; das Privatfahrzeug kann bei der Vermieterin abgestellt werden.

 

Übernahme/Rückgabe ausserhalb Safenwil: 107.70 CHF pro Stunde und 1.00 CHF pro Kilometer.

 

Bei der Übernahme und Rückgabe wird ein Protokoll geführt. Das Fahrzeug ist immer vollgetankt zurückzugeben. Je nach Anweisung der Vermieterin ist unverbleites Benzin mit mind. 95 oder 98 Oktan (ohne Additive) zu tanken. Auf keinen Fall darf E10-Benzin oder Kraftstoff mit ähnlichen Beimischungen getankt werden.

Umgang mit dem Fahrzeug

Das Miet-Fahrzeug aus der Emil Frey Sammlung muss vom ermächtigten Fahrer sorgfältig behandelt werden, und insbesondere sind die Hinweise, die bei der Einführungs-Instruktion kommuniziert werden, zu beachten.  Auch sind die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes strikte einzuhalten.

 

Es findet in jedem Fall vor Mietantritt eine Instruktion durch die Vermieterin statt. Der Mieter verpflichtet sich, den Anweisungen Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für das Warmfahren, die Schaltvorgänge, die regelmässige Kontrolle von Öl- und Wasserstand und die Beachtung von Warnlampen. Die Betriebsanleitung des entsprechenden Fahrzeuges ist einzuhalten.

 

Liegt im Pannenfall dem Schaden eine mehrfache Fehlmanipulation, eine Verletzung der Nutzungsbeschränkungen (siehe Punkt 6) oder ein Nichtbeachten der Fahrzeuginstrumente zu Grunde, behält sich die Vermieterin vor, beim Mieter Regressansprüche für die Reparaturkosten geltend zu machen.

Versicherung

Haftpflichtversicherung: Das Fahrzeug aus der Emil Frey Sammlung ist bei der „AXA“ Versicherungsgesellschaft haftpflichtversichert. Versicherungsnehmerin ist die Emil Frey Classics AG. Der Selbstbehalt beträgt Fr. 1’000.–. Der Haftpflichtselbstbehalt muss vom Fahrer getragen werden.

Kaskoversicherung: Das Fahrzeug aus der Emil Frey Sammlung ist ebenfalls bei der „AXA“ Versicherungs­gesellschaft kaskoversichert (Einschliesslich Feuer- und Diebstahlversicherung). Bei einem allfälligen Kasko-Schaden ist der Fahrer verpflichtet, die Fr. 1’000.– Selbstbehalt selber zu tragen.

Allfällige Regressansprüche der Versicherung werden direkt an den Fahrer gestellt.

Das Mietfahrzeug ist Assistance-versichert, d.h. im Fall einer Panne müssen Sie die Assistance-Telefonnummer in den Fahrzeugunterlagen anrufen, damit Ihr Rücktransport nach Hause organisiert wird und das Fahrzeug nach Safenwil zurückgebracht wird.

Im Pannenfall sind Regressforderungen des Mieters an die Vermieterin (etwa für gebuchte Leistungen Dritter) ausgeschlossen.

Ein Ersatztermin für entgangene Leistung wegen einer Panne kann bei der Vermieterin beantragt werden.

Zahlung

Die Zahlung erfolgt bar, per Kreditkarte oder EC direkt bei der Fahrzeugübernahme.

Nutzungsbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nicht zur Teilnahme an Sportveranstaltungen und an gleichartigen Wettbewerben (Rennen, Rallyes, Fahrkurse, Geschicklichkeitsfahren, Lern- und Trainingsfahrten usw.) verwendet werden, es sei denn, Emil Frey Classics AG erteilt ihr schriftliches Einverständnis. Dasselbe gilt für Auslandsfahrten.

Strikt untersagt sind:

  • das Ziehen oder Schleppen anderer Fahrzeuge;
  • der Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt;
  • das Fahrzeug zu überladen;
  • gefährliche Stoffe aller Art zu transportieren,
  • die Weitervermietung;
  • die Mitnahme von Tieren,
  • das Rauchen im Fahrzeug,
  • das Fahren auf Rennstrecken.

Verhalten bei Unfällen

Alle Unfälle und Kollisionen sind umgehend der Emil Frey Classics AG zu melden. Es ist das Europäische Unfallprotokoll (in jedem Fahrzeug vorhanden) korrekt und vollständig zu erstellen. Bei Bagatellunfällen ist ein Unfallprotokoll zu erstellen, welches durch alle an der Kollision beteiligten Fahrzeuglenker zu un­terzeich­nen ist. Grundsätzlich ist bei allen Unfällen und Kolli­sionen die Polizei beizuziehen. Es gelten in Bezug auf das Verhalten und die Meldepflicht bei Unfällen die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt

Für ein individuelles Angebot wenden Sie sich an Simon Bundi. Gerne beantwortet er Ihre Fragen.

Simon Bundi

Leiter Museum & Archiv